des Obergerichts SBK.2024.336 vom 4. März 2025 aufgehoben und die Sache wurde zum neuen Entscheid an den Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau zurückgewiesen. 2.3. Mit Verfügung vom 14. Mai 2025 bewilligte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau der Beschwerdeführerin die amtliche Verteidigung für die Darlegung ihrer finanziellen Verhältnisse. Als amtlicher Verteidiger wurde Rechtsanwalt Raffael Gübeli, […], eingesetzt, der sich mit Eingabe vom 15. Juli 2025 zu den finanziellen Verhältnissen der Beschwerdeführerin äusserte.