1.3. Die Beschwerdeführerin beantragt mit Beschwerde, das gegen sie und C._____ geführte Strafverfahren wegen mehrfacher Sachbeschädigung (STA6 ST.2024.346) sei einzustellen und der Strafantrag der Beschuldigten sei als unbegründet zurückzuweisen. Mit Stellungnahme vom 27. September 2025 hält sie an ihrem Antrag auf Verfahrenseinstellung fest und ergänzt, es sei festzustellen, dass der jenem Verfahren zugrunde liegende Strafantrag der Beschuldigten vom 8. September 2023 verspätet und missbräuchlich sei.