__ Anklage erhoben wurde, vermag im Lichte der vorstehend in E. 4.1 zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu überzeugen. Indem die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bereits vor Abschluss des Strafverfahrens wegen mehrfacher Sachbeschädigung eine Nichtanhandnahme in Bezug auf die falsche Anschuldigung verfügte, hat sie die für die Beurteilung des Tatbestandes der falschen Anschuldigung vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen verkannt. Solange das Hauptverfahren wegen mehrfacher Sachbeschädigung am Bezirksgericht Laufenburg noch hängig ist, fehlt die für die Beurteilung des objektiven Tatbestands erforderliche Grundlage.