Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führte das (schliesslich eingestellte) Strafverfahren ST.2016.3239 gegen den Beschuldigten und die Beschwerdeführer als beschuldigte Personen. Die D._____ AG war Geschädigte gemäss Art. 115 Abs. 1 StPO und nahm zunächst (bis zu ihrer Desinteresseerklärung) als Zivil- und Strafklägerin (Art. 118 Abs. 1 StPO) am Verfahren teil. Dem gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahren ST.2016.3239 lagen keine Tatvorwürfe zum Nachteil der Beschwerdeführer zugrunde, womit die Beschwerdeführer auch kein rechtlich geschütztes Interesse an einer Wiederaufnahme dieses Verfahrens haben.