3. Die Verfügung sei neu aufzunehmen und die Vorwürfe der Fälschung kriminaltechnisch abzuklären. 4. Die Einstellungsverfügung vom 31. Januar 2018 der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sei aufzuheben. 5. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführer in ihren Verfahrensrechten verletzt wurden." -6- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: