3.4. Mit Eingabe vom 20. September 2025 beantragten die Beschwerdeführer die Zustellung sämtlicher Eingaben der Parteien, den Beizug der durch die Bundesanwaltschaft übermittelten Unterlagen (insbesondere des Schreibens vom 2. September 2025), die vorsorgliche Anweisung an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, die Originalurkunden "Zusatzvereinbarung", "Aktienkaufvertrag I._____ AG" und "Verrechnungsanzeige" unverzüglich sicherzustellen und einer forensischen Echtheitsprüfung zuzuführen (alternativ die Sache zur Anordnung dieser Massnahme an die Vorinstanz zurückzuweisen) sowie die prioritäre Verfahrensführung aufgrund