3. 3.1. Mit Eingabe vom 12. August 2025 (Postaufgabe 14. August 2025) erhoben die Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihnen am 12. August 2025 zugestellte Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 8. August 2025 und stellten die folgenden Anträge: " 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 8. August 2025 sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur Durchführung notwendiger Untersuchungshandlungen an die Vorinstanz zurückzuweisen, namentlich: