1.2.3. Am 7. Juli 2025 verfügte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Verfahrenszuweisung an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg. 2. Am 8. August 2025 erliess die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg folgende Verfügung: " Das gegen C._____ geführte Verfahren (STA6 ST.2016.3239), welches mit Verfügungen vom 31. Januar 2018 eingestellt worden ist, wird nicht wieder aufgenommen."