Der Strafanzeige vom 22. Juni 2025 war ein Gesuch vom 22. Juni 2025 um Wiederaufnahme des mit Verfügung vom 31. Januar 2018 eingestellten -3- Strafverfahrens ST.2016.3239 gegen den Beschuldigten beigelegt (Beilage 37). 1.2.2. Die Bundesstaatsanwaltschaft überwies die Eingaben am 3. Juli 2025 sowie am 14. Juli 2025 an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau zur Prüfung derselben sowie betreffend einer bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereichten Strafanzeige vom 24. Mai 2019 im selben Zusammenhang zur Einigung hinsichtlich der kantonalen Zuständigkeit.