1. 1.1. 1.1.1. Die D._____ AG erstattete am 8. August 2016 Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Vorwurf, der Beschuldigte und die Beschwerdeführer hätten einen Aktienkaufvertrag sowie eine Verrechnungsanzeige (Verrechnung Forderung aus Liegenschaftsverkauf mit Forderung aus Aktienkauf) mit unwahrem Inhalt erstellt und damit die (auf Antrag der D._____ AG mit Arrest belegte) Forderung der Beschwerdeführer gegen den Beschuldigten aus dem Liegenschaftsverkauf der Zwangsvollstreckung entzogen. 1.1.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führte in der Folge unter der Verfahrensnummer ST.2016.3239 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten und die Beschwerdeführer.