Weiter stehen wichtige Untersuchungshandlungen an, so dass noch weitere (Ermittlungs-)Ergebnisse zu erwarten sind, mit welchen der Beschwerdeführer (sowie die Mitbeschuldigten) kollusionsfrei konfrontiert werden sollen. So sind insbesondere die sichergestellten (teilweise gesiegelten) Mobiltelefone, über welche die Kommunikation mit dem Auftraggeber stattgefunden haben soll, noch ausstehend (vgl. Protokoll der Kantonspolizei Aargau vom 10. August 2025 S. 4 [Haftantragsbeilage 1]; Sicherstellungsprotokolle der Kantonspolizei Aargau vom 9. August 2025 [Haftantragsbeilagen 10 f.]).