(Hafteröffnungseinvernahme C._____ vom 9. August 2025, Fragen 19 und 20 [Haftantragsbeilage 8]). Betreffend die Fragen, wer die Scheibe eingeschlagen sowie die Kontrollschilder gestohlen hat, konnte C._____ keine Auskunft geben bzw. gab er an, dass dies der Beschwerdeführer und/oder F._____ gewesen sei (Einvernahmeprotokoll C._____ vom 9. August 2025, Fragen 7 f. [Haftantragsbeilage 7]; Hafteröffnungseinvernahme C._____ vom 9. August 2025, Fragen 15 ff. und 21 [Haftantragsbeilage 8]).