Haftantragsbeilage 8]). Nebst dem Umstand, dass sich C._____ mit seinen Aussagen hinsichtlich sämtlicher Tatvorwürfe selber stark belastet, sind seine Aussagen im Wesentlichen konsistent (bspw. hinsichtlich der Bezahlung von [im Minimum] EUR 2'000.00 für den Diebstahl; hinsichtlich des Treffpunkts und -orts mit den Mitbeschuldigten; hinsichtlich der Organisation über Snapchat) und erscheinen beim jetzigen Verfahrensstand insgesamt glaubhaft. Zwar gab er an, die Scheibe nicht selber eingeschlagen und die Kontrollschilder nicht von den Fahrzeugen entfernt zu haben, zeichnet sich aber hierfür trotzdem mitverantwortlich -8-