Der Mitbeschuldigte C._____ gestand anlässlich seiner Einvernahme vom 9. August 2025 den Tatvorwurf im Wesentlichen ein und gab an, dass sowohl der Beschwerdeführer wie auch F._____ an der Tat beteiligt gewesen seien (Einvernahme C._____ vom 9. August 2025, Fragen 5 ff. [Haftantragsbeilage 7]; Hafteröffnungseinvernahme C._____ vom 9. August 2025, Fragen 10 ff. [Haftantragsbeilage 8]).