(Einvernahme F._____ vom 9. August 2025, Fragen 19 ff. [Haftantragsbeilage 9]). Die Version von F._____ ist unglaubhaft, zumal keinerlei konkreten Hinweise für die Richtigkeit seiner Angaben bestehen (so wurden angebliche Chats mit "G._____" gelöscht), sie den grundsätzlich glaubhaften Aussagen von C._____ (vgl. E. 4.3.2.4. hiernach) diametral widersprechen und auch mit den objektiven Feststellungen (vgl. E. 3 hiervor) nicht übereinstimmen.