Das psychiatrische Gutachten vom 9. Juli 2025 setzte sich auf entsprechende Frage der Staatsanwaltschaft Baden hin mit allfälligen strafrechtlichen Massnahmen auseinander. Es stellte fest, in Bezug auf die Familie B._____ sei mit ausreichender medizinischer Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen psychiatrischer Erkrankung des Beschwerdeführers und dem von ihm mutmasslich begangenen Delikt zu formulieren. Es bestehe die Indikation zu einer Psychotherapie, wobei eine spezifische Form von Psychotherapie mit einer speziellen Form der kognitiven Verhaltenstherapie mit Förderung von Perspektivenwechsel, Emotionsregulation und Selbstdistanz angezeigt sei.