Der Beschwerdeführer wird zudem dringend verdächtigt, am 22. Februar 2024 die Wohnungstüre von D._____, der vormaligen Präsidentin des E._____ Club Zürich, in Brand gesetzt und wenige Tage zuvor den Schlosszylinder von deren Wohnungstüre verklebt zu haben. Zwischen Juni 2020 und Februar 2024 sei es auch beim Clubhaus dieses Vereins sowie beim Hochbaudepartement in Zürich zu 12 verklebten Türschlössern gekommen. Am 17. März 2022 sei ein Schrank in Brand gesetzt worden.