2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." -3- 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 14. August 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Eingabe vom 25. August 2025 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: