3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 4. August 2025 zugestellte Verfügung am 12. August 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 30. Juli 2025 betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft sei aufzuheben und der Beschuldigte sei in Abweisung des Haftverlängerungsgesuchs der Staatsanwaltschaft Baden vom 21. Juli 2025 unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen, unter Anordnung angemessener Ersatzmassnahmen (Kontakt- und Rayonverbot betreffend B.B._____, ev. weitere).