Brandstiftung geführte Strafuntersuchung. Die Strafuntersuchung wurde schliesslich ausgeweitet auf die Vorwürfe des Hausfriedensbruchs, der weiteren Sachbeschädigungen sowie der Drohung. 1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 1. Mai 2025 die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft einstweilen bis zum 28. Juli 2025. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Entscheid SBK.2025.122 vom 23. Mai 2025 ab. 2. Am 30. Juli 2025 verfügte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Verlängerung der Untersuchungshaft einstweilen um 3 Monate bis am 27. Oktober 2025.