1. 1.1. Am 10. April 2025 kam es auf dem Grundstück von B.B._____ und C.B._____ ([...]) zum Brand eines Gartenhauses. Als wahrscheinlichste Brandursache wurde eine vorsätzliche Brandstiftung unter Verwendung von Benzin ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Baden führt deswegen gegen den am 29. April 2025 festgenommenen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Brandstiftung i.S.v. Art. 221 Abs. 1 StGB. Am 12. Mai 2025 übernahm sie eine bis dahin von der Staatsanwaltschaft Zürich–Limmat gegen den Beschwerdeführer wegen diverser Sachbeschädigungen, Diebstahls, Nötigung, widerrechtlicher Aneignung von Kontrollschildern, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und versuchter