Sie schlafe bei der Beschuldigten jeweils mit ihrem Bruder im gleichen Bett. Die Aussagen der Beschwerdeführerin lassen viel Raum für Interpretationen. Es lässt sich nicht abschliessend sagen, inwiefern es sich beim Geschilderten um tatsächliche Begebenheiten handelt und sie scheint eine sehr aktive Traumphase durchlebt zu haben. Konkrete Anhaltspunkte in Bezug auf Sexualdelikte oder Tätlichkeiten ergeben sich daraus jedoch nicht.