3. 3.1. Mit Eingabe vom 11. August 2025 erhoben die Beschwerdeführer, vertreten durch C._____ als ihre gesetzliche Vertreterin, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die ihnen am 31. Juli 2025 zugestellte Nichtanhandnahmeverfügung. Sie beantragten: " A. Anträge in der Sache 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen vom 14. Juli 2025 (Geschäftsnummer STA2 ST.2025.3716) sei aufzuheben und die Strafuntersuchung sei weiterzuführen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. B. Anträge im Verfahren