1. C._____ stellte bei ihren beiden Kindern A._____ und B._____ (fortan: Beschwerdeführer) am 13. Mai 2025 ein auffälliges Verhalten sowie kleinere Verletzungen fest, weshalb bei ihr der Verdacht aufkam, dass es in der Nacht vom 12./13. Mai 2025 zu sexuellen Handlungen und Tätlichkeiten gekommen sein könnte. In dieser Zeit hätten sich die Kinder bei der Grossmutter D._____ (fortan: Beschuldigte) aufgehalten. Die Beschwerdeführerin habe überdies komische Andeutungen gemacht und gesagt, "feine Finger" hätten ihre "Backen berührt". In der Folge hätten sich die Beschwerdeführer geweigert, zur Beschuldigten zu gehen. Aufgrund dessen begab sich C.__