Er sei bereit, sich ausserhalb der Untersuchungshaft "jedem Regime" zu unterwerfen. Unter Einbezug der Vorgeschichte zum Vorfall vom 23. Mai 2025 sei kaum mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass sich solch ein Vorfall wiederhole. Untersuchungshaft sei nicht gerechtfertigt und erweise sich damit als unverhältnismässig (Rz. 29).