5.3. Darüber hinaus brachte der Beschwerdeführer mit Beschwerde einzig vor, dass er in sehr kurzer Zeit gute Deutschkenntnisse erworben habe und "die Erwartungen" deutlich übertreffe. Er werde in dieser Hinsicht von anderen Personen in der gleichen Situation "kaum erreicht". Dies beweise seine Intelligenz und sein Potential, sich in Freiheit künftig wohl zu verhalten (Rz. 28). Die Untersuchungshaft habe schwere negative Auswirkungen auf ihn (mit Verweis auf das Protokoll der Haftverhandlung vom 24. Juli 2025). Er sei bereit, sich ausserhalb der Untersuchungshaft "jedem Regime" zu unterwerfen.