keine Kooperationsbereitschaft zeige und seinen Drogenkonsum (Kokain in Form von Crack; Cannabis; Alkohol) bagatellisiere (S. 4 f.). Bei der Beurteilung des Rückfallrisikos wurde weiter festgestellt, dass der Beschwerdeführer immer wieder in Konfliktsituationen gerate und dabei teils mit Gewaltanwendungen reagiere, wobei Hinweise für eine vermehrte Impulsivität, eine verminderte Frustrationstoleranz (S. 13, Ziff. 6) und eine Tendenz, eigenes Fehlverhalten auf Dritte zu projizieren (S. 13, Ziff. 7), vorlägen.