Der psychiatrischen Vorabstellungnahme vom 23. Juni 2025 (Beilage 5 zur Hafteingabe der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 17. Juli 2025) ist darüber hinaus zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer aus einer vom Bezirksgericht Zofingen mit Urteil vom 13. Februar 2020 angeordneten Massnahme für junge Erwachsene, die gemäss einer telefonischen Auskunft des Amtes für Justizvollzug "kaum erfolgreich" gewesen sei, am 24. Januar 2024 bedingt entlassen worden sei, seitdem aber (gemäss einem Schlussbericht der Sektion Vollzugsdienst und Bewährungshilfe vom 14. Mai 2025) in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Gesundheit wenig bis