- Dem bereits erwähnten Strafregisterauszug vom 24. Mai 2025 ist (nebst anderen Vorstrafen) als "Urteil 5" eine Vorstrafe wegen versuchter einfacher Körperverletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, beides begangen am 16. August 2022, zu entnehmen (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 14. September 2023). - In einem Wohnheim der F._____ scheint der Beschwerdeführer am 10. Mai 2025 gegenüber einem Betreuer (G._____) tätlich geworden zu -9-