Nach seiner bedingten Entlassung (aus einer Massnahme für junge Erwachsene) am 1. Februar 2024 sei er bereits wieder mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 17. Februar 2025 verurteilt worden und ein weiteres Strafverfahren sei hängig. Dass es beim Vorfall vom 23. Mai 2025 zu keinen gravierenden Verletzungen gekommen sei, sei dem Zufall zu verdanken bzw. auf glückliche Umstände zurückzuführen.