hung; einfache Körperverletzung; Hausfriedensbruch) seien "von einiger Sicherheitsrelevanz". Den Tatvorwürfen liege ein als unberechenbar einzustufendes Verhalten des Beschwerdeführers zugrunde. Dieser bekunde offensichtlich Mühe, sich an Regeln zu halten. Dass er in Freiheit nicht wieder die Sicherheit anderer gefährden würde, könne nicht garantiert werden. Nach seiner bedingten Entlassung (aus einer Massnahme für junge Erwachsene) am 1. Februar 2024 sei er bereits wieder mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 17. Februar 2025 verurteilt worden und ein weiteres Strafverfahren sei hängig.