3.2. Der Beschwerdeführer brachte mit Beschwerde vor, beim Vorfall vom 23. Mai 2025 etwas "durcheinander" gewesen zu sein, weil er vorgängig von vier Personen angegriffen worden sei (Rz. 12, 15). Er habe sich von C._____ Trost und "etwas zum Konsumieren" erhofft, weshalb er ihm hinterhergelaufen sei. Dann sei D._____ gekommen und habe ihn gepackt. Er sei trotzdem ruhig geblieben und habe auf das Eintreffen der Polizei gewartet (Rz. 16). Er habe nicht in krimineller Absicht gehandelt (Rz. 17).