_ durch Gewaltandrohung genötigt habe, ihm Schlüssel auszuhändigen; einen Vorfall vom 10. Mai 2025, bei welchem der Beschwerdeführer in einem Wohnheim der F._____ einen Betreuer getreten und mit der Faust zu schlagen versucht habe) äusserte es sich nicht und bejahte dementsprechend diesbezüglich keinen dringenden Tatverdacht.