Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hielt in E. 2.2.4 seiner Verfügung vom 24. Juli 2025 weiter fest, dass der dringende Tatverdacht auf versuchten Raub weggefallen sei. Ansonsten seien seine früheren Ausführungen zum dringenden Tatverdacht weiterhin aktuell. Zur von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Hafteingabe vom 17. Juli 2025 geltend gemachten Ausdehnung der Strafuntersuchung auf weitere Vorwürfe (einen Vorfall vom 24. Mai 2021, bei welchem der Beschwerdeführer in Fluchtabsicht einen Mitarbeiter der Massnahmenvollzugsanstalt E._____ durch Gewaltandrohung genötigt habe, ihm Schlüssel auszuhändigen;