In Bezug auf C._____, der keine Strafanträge gestellt habe, gehe es um versuchten Raub bzw. versuchte Nötigung oder Drohung und zumindest versuchte einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand i.S.v. Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB, mithin um Offizialdelikte.