3. 3.1. Gemäss dem Protokoll zur abgebrochenen Hauptverhandlung vom 1. Juli 2025 fragte der Gesuchsteller zu Beginn der Hauptverhandlung nach Wasser und gab an, unter Bluthockdruck zu leiden, war aber letztlich mit der Durchführung der Hauptverhandlung einverstanden, bevor es nach etwa einer Stunde zum Abbruch derselben kam, weil der Gesuchsteller angab, dass es ihm nicht gut gehe. Dem Protokoll ist auch zu entnehmen, dass wegen der gesundheitlichen Beschwerden eine Ambulanz aufgeboten wurde. Konkrete Hinweise, dass das Protokoll in diesen Punkten falsch oder in wesentlichen Punkten unvollständig sein könnte, gibt es keine, weshalb ohne Weiteres darauf abzustellen ist.