- seinem Antrag auf Gewährung der amtlichen Verteidigung trotz offensichtlich gegebener Voraussetzungen nicht stattgegeben habe, - sich geweigert habe, ihn "als Ankläger" anzuhören, und ihm verboten habe, der "Geschädigten" (B._____) Fragen zu stellen, - trotz seiner wiederholten Bitten und seines sich während der Hauptverhandlung erheblich verschlechternden Gesundheitszustandes keinen Krankenwagen habe rufen lassen, - seine von ihm gegenüber B._____ erhobenen Vorwürfe gemäss Art. 304 StGB (Irreführung der Rechtspflege) nicht berücksichtigt habe, -4-