3.3. Mit Stellungnahme vom 13. August 2025 hielt die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau am Antrag auf Abweisung des Ausstandsgesuchs unter Kostenfolgen zu Lasten des Gesuchstellers fest. 3.4. Mit Stellungnahme vom 27. August 2025 hielt der Gesuchsteller an seinem Ausstandsgesuch gegen die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: