1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Gesuchsteller mit Strafbefehl vom 14. April 2025 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 1 Satz 2 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 10.00 und einer Busse von Fr. 200.00. Der Gesuchsteller erhob gegen den ihm am 22. April 2025 zugestellten Strafbefehl am 30. April 2025 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 19. Mai 2025 die Akten des Strafbefehlsverfahrens dem Bezirksgericht Aarau zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies.