__ bislang noch gar nicht zu den Ausführungen des Beschwerdeführers in der Replik vom 21. Juli 2025 geäussert hat, ist bei einer Rückweisung auch nicht von einem prozessualen Leerlauf auszugehen. Ungeachtet der materiellen Begründetheit des Rechtsmittels führt die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs damit zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Rückweisung der Sache zur neuen Entscheidung an den Präsidenten des Bezirksgerichts C._____. Die Beschwerde ist damit gutzuheissen, soweit darauf einzutreten ist. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 14. August 2025 verlangt der Beschwerdeführer ausserdem den Ausstand des Präsidenten des Bezirksgerichts C._____.