9. Es sei vor der neu anzusetzenden Hauptverhandlung eine Vorverhandlung anzuordnen und durchzuführen. 10. Es seien der Zeitpunkt der Datierung, Verfassung, und Versendung, der Verfügungen vom 18. Juli 2025 (Beilage B. 12, B. 13) zu untersuchen, beziehungsweise, untersuchen zu lassen, und die Gründe dafür zu klären und festzustellen. -4- 11. Es sei von der Beiständin des Beschwerdeführers eine Bestätigung der finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers zuhanden des Gerichts anzufordern.