1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 4. März 2025 Anklage gegen D._____ (nachfolgend Beschuldigte) wegen mehrfacher Veruntreuung und versuchter Veruntreuung zum Nachteil von A._____ (nachfolgend Beschwerdeführer), welcher sich als Zivil- und Strafkläger am Strafverfahren ST.2025.19 beteiligt. 2. 2.1. Mit Vorladung vom 22. Mai 2025 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts C._____ vom 25. August 2025 vorgeladen. Zudem wurde verfügt, dass allfällige Beweisergänzungsanträge sowie die Begründung einer allfälligen Zivilforderung bis zum 30. Juni 2025 einzureichen seien.