Weil der Beschwerdeführer von Beginn weg von Rechtsanwalt Jöel Fischer amtlich verteidigt worden ist, dürfte dieser über bessere Aktenkenntnisse als der freigewählte Verteidiger verfügen. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung würde insbesondere auch angesichts der umfangreichen Akten bzw. des dazu notwendigen Aktenstudiums zu Mehrkosten führen.