3.6. Sodann wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg angesichts der Bestellung von Rechtsanwalt Jöel Fischer zum amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 2. Juli 2024 (Ordner 1, act. 364 f.) zutreffend darauf hin, dass das Mandat bereits längere Zeit ausgeübt worden sei und die Einarbeitung einer neuen amtlichen Verteidigung einen Zeitverlust darstellen würde (E. 7.3). Weil der Beschwerdeführer von Beginn weg von Rechtsanwalt Jöel Fischer amtlich verteidigt worden ist, dürfte dieser über bessere Aktenkenntnisse als der freigewählte Verteidiger verfügen.