GARLAND, Waffengleichheit im Vorverfahren, 2019, S. 61 f.). Angewandt auf den vorliegenden Fall geht es im Wesentlichen darum, dass der Beschwerdeführer gleich wie die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in der Lage sein soll, seinen Standpunkt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht wirksam in das Hauptverfahren einzubringen. Das Recht auf Waffengleichheit bedeutet somit in erster Linie die Gleichheit der Prozesschancen. Vor diesem Hintergrund wurde dem Beschwerdeführer die amtliche Verteidigung gewährt. Aus dem Umstand, dass im Falle des Mitbeschuldigten B._____ der Wechsel der amtlichen Verteidigung bewilligt worden ist (vgl. dazu Ordner 1, act.