3. 3.1. 3.1.1. Der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen freigewählten Verteidiger, begründete sein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung vom 21. Mai 2025 einzig mit der behaupteten Verletzung seines Vorschlagsrechts gemäss Art. 133 Abs. 2 StPO (vgl. Beschwerdebeilage 2).