1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 20. Januar 2025 beim Bezirksgericht Lenzburg Anklage gegen A._____ (fortan Beschwerdeführer) wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. c und d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a, b und c BetmG) und unbefugten Besitzes von Betäubungsmitteln (Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG). Zu diesem Zeitpunkt war der Beschwerdeführer amtlich durch Rechtsanwalt Jöel Fischer verteidigt.