4.2. Die Strafanzeige des Beschwerdeführers steht offensichtlich im Zusammenhang mit dem zwischen ihm und dem Beschuldigten abgeschlossenen Kaufvertrag über das Fahrzeug D. Der Beschuldigte verkaufte dieses dem Beschwerdeführer am 12. September 2024 für Fr. 26'000.00 (vgl. Quittung der C._____ GmbH vom 12. September 2024; Beilage zur Strafanzeige) mit einer Garantie von 12 Monaten (oder 30'000 km). Aufgrund von Reklamationen des Beschwerdeführers wegen Mängeln (u.a. Windgeräusche) wurden entsprechend der Garantievereinbarung Arbeiten (u.a. Auswechslung von Schwungrad und der Windschutzscheibe) durch den Beschuldigten ausgeführt.