Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegenstand vom 16. Juli 2025 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Am 14. Februar 2025 erstattete A._____ bei der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland Strafanzeige gegen die "C._____" (gemeint C._____ GmbH) sowie deren Firmeninhaber B._____ (Beschuldigter) wegen Betrugs. Er warf dem Beschuldigten vor, ihm am 12. September 2024 das Fahrzeug D mit Mängeln an der Windschutzscheibe verkauft zu haben. Zudem seien Reparaturen gemacht worden, welche das Problem nicht behoben hätten.