2. Mit Verfügung vom 21. Januar 2025 stellte der Gerichtspräsident den aktuellen Strafregisterauszug des Gesuchstellers den übrigen Parteien des Strafverfahrens zur Kenntnisnahme zu. -3- 3. 3.1. Der Gesuchsteller stellte am 24. Januar 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau ein Ausstandsgesuch und erhob gleichzeitig Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Der Gerichtspräsident E._____ sei anzuweisen, im Verfahren gegen A._____ in den Ausstand zu treten. 2. Die Verfügung des Gerichtspräsidenten des Bezirksgericht Q._____ vom 21. Januar 2025 sei aufzuheben.